Betreuung.

Neben einer Beratung und Begleitung kann in besonderen Lebensphasen auch eine Betreuung vonnöten werden. Hierbei handelt es sich im rechtlichen Sinne um eine für Sie vom Gericht bestellte Person, die in Ihrem Interesse handeln darf. Hierbei regelt das Gericht, in welchem Umfang die Betreuung gebraucht wird. Dies kann die Gesundheitssorge, die Vermögenssorge und/ oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht betreffen.

Hier soll nun unser Angebot greifen. Durch langjährige Berufspraxis in der Pflege und Beratung von Menschen in der Psychiatrie, in Einrichtungen der Suchtbehandlung und im ambulanten Bereich können wir Ihnen eine umfassende Hilfe sein, wenn Sie nicht mehr allein in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln. Eine selbst gewählte Person Ihres Vertrauens kann sich im Ernstfall wirklich wohlwollend um sie kümmern. So haben Sie die Möglichkeit, Wünsche und Anliegen mit uns zu besprechen und wir als Ihre Betreuerinnen können in den entsprechenden Lebenslagen für Sie eintreten und Ihre Interessen vertreten.

 

 

IMPRESSUM © 2013 - büro für: werbung und gestaltung - www.werbungundgestaltung.com